Förderung für barrierefreies Wohnen
Es gibt eine Vielzahl von Zuschüssen, die Sie in Anspruch nehmen können. Ihnen stehen Fördergelder mit Pflegegrad sowie ohne Pflegegrad zu.
Es gibt förderfähige Umbaumaßnahmen, die kompatibel zueinander sind, aber auch welche, die sich gegenseitig ausschließen.
Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Förderfähige Maßnahmen
- seniorengerechtes Bad
- Treppenlift
- elektrische Rolläden
- Rampen
- Haltegriffe
- Türverbreiterungen
-Haushaltshilfe
Förderung mit Pflegegrad
Förderung ohne Pflegegrad
Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.000€
oder
Zuschuss durch KfW bis zu 6.250€
und
Zuschuss der Pflegekasse für Betreuungs- & Entlastungsleistungen
(z.B. Haushaltshilfe)
bis zu 125€
und
und
Zuschuss der Pflegekasse für einen Hausnotruf
23€/Monat
Zuschuss durch die Stadt (je nach Stadt abweichend),
z.B. Mannheim:
- Regelförderung 10%
- begründete Fälle bis zu 25%
Sprechen Sie uns gerne an!
Wir stehen bereits mit den zuständigen Mitarbeitern der einzelnen Förderprogramme in Kontakt und können eine zeitnahe Bearbeitung garantieren. Wir unterstützen Sie dabei, die maximale Förderung zu erhalten.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0621/ 799 039 35.