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Förderung für barrierefreies Wohnen

Es gibt eine Vielzahl von Zuschüssen, die Sie in Anspruch nehmen können. Ihnen stehen Fördergelder mit Pflegegrad sowie ohne Pflegegrad zu. 

Es gibt förderfähige Umbaumaßnahmen, die kompatibel zueinander sind, aber auch welche, die sich gegenseitig ausschließen. 

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Förderfähige Maßnahmen

- seniorengerechtes Bad

- Treppenlift

- elektrische Rolläden

- Rampen

- Haltegriffe

- Türverbreiterungen

-Haushaltshilfe

Förderung mit Pflegegrad

Förderung ohne Pflegegrad

Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.000€ 

oder

Zuschuss durch KfW bis zu 6.250€

und

Zuschuss der Pflegekasse für Betreuungs- & Entlastungsleistungen

(z.B. Haushaltshilfe)

bis zu 125€

und

und

Zuschuss der Pflegekasse für einen Hausnotruf 

23€/Monat

Zuschuss durch die Stadt (je nach Stadt abweichend),

z.B. Mannheim:

- Regelförderung 10% 

- begründete Fälle bis zu 25%

Sprechen Sie uns gerne an! 

Wir stehen bereits mit den zuständigen Mitarbeitern der einzelnen Förderprogramme in Kontakt und können eine zeitnahe Bearbeitung garantieren. Wir unterstützen Sie dabei, die maximale Förderung zu erhalten.

Sie erreichen uns jederzeit unter 0621/ 799 039 35.

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